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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 43/11 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, EStG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, EStDV § 11 d Abs. 1 |
Schlagwörter | Anschaffungsnebenkosten, Erbauseinandersetzung, Unentgeltlicher Erwerb, Absetzung für Abnutzung |
Rechtsfrage: | Abzugsfähigkeit von Anschaffungsnebenkosten beim unentgeltlichen Erwerb über die AfA: Sind Erbauseinandersetzungskosten, die dazu führen, dass dem Steuerpflichtigen unentgeltlich Alleineigentum an Mietobjekten übertragen wird, die zuvor im Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft standen, - soweit sie nicht auf die selbstgenutzte Wohnung entfallen - als Anschaffungsnebenkosten im Wege der AfA bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 25.10.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 1907/10 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 02 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.07.2013 |
Erledigungs-Az: | IX R 43/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 24 90 |