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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 44/12 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Mitunternehmeranteil, Vorweggenommene Erbfolge, Notarkosten, Betriebsausgabe, Aufteilungsmaßstab
Rechtsfrage: Sind im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils angefallene Notarkosten betrieblich (mit-)veranlasst und daher vor dem Hintergrund des Nettoprinzips als Betriebsausgaben abzugsfähig? Welcher Aufteilungsmaßstab kommt bei Annahme einer gemischten Veranlassung ggf. zum Tragen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 17.03.2011
Vorinstanz/AZ: 4 K 582/2009
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2011 S. 1689
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 25 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.04.2015
Erledigungs-Az: IV R 44/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 15 17