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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 22/99 | 
| §§: | GrEStG § 1 Abs. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 2 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Erwerb, Unbebautes Grundstück, Gegenleistung, Übernahme, Erschließungskosten, Erwerber, Bemessungsgrundlage | 
| Rechtsfrage: | Grundstückserwerb und Übernahme der Erschließungskosten. Gehört die vertraglich eingegangene Verpflichtung des Grundstückserwerbers zur Entrichtung der Erschließungskosten für das erworbene Grundstück als zusätzliche Gegenleistung zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer? - Zulassung durch FG | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 16.12.1998 | 
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 4832/98 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 04.04.2001 | 
| Erledigungs-Az: | II R 22/99 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 72 45 | 
