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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 22/97 |
§§: | EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Ehegatten, Drittaufwand |
Rechtsfrage: | Vom Ehemann als Darlehensnehmer für zwei seiner Frau allein gehörende Mietwohngrundstücke geschuldete und bezahlte Schuldzinsen sowie die von ihm übernommenen Kosten der Darlehenssicherung keine bei den Vermietungseinkünften der Ehefrau abziehbaren Werbungskosten (Drittaufwand)? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 29.01.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 191/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.09.2000 |
Erledigungs-Az: | IX R 22/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 01 21 |