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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 10/12 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 2, EStG § 22 Nr. 3, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Ausgleich, Gewinn, Verlust, Optionsgeschäft |
Rechtsfrage: | Revision Finanzamt: Änderung Einkommensteuer 1996 wegen Ablaufhemmung (§ 171 Abs. 5 AO, Steufa-Ermittlung) möglich? - Revision der Kläger: Ausgleichsfähigkeit von Gewinnen/Verlusten aus dem Optionshandel (§ 23 EStG) mit Gewinnen/Verlusten aus Stillhaltergeschäften (§ 22 Nr. 3 EStG) auch für Jahre vor Geltung der Neuregelung durch die Abgeltungssteuer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 15.12.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 493/09 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1065 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 05 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.02.2014 |
Erledigungs-Az: | IX R 10/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 15 72 |