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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 61/00
§§: UStDV § 52 Abs. 2 J: 1993, UStDV § 55 J: 1993, UStG § 14 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 1, AO 1977 § 90 Abs. 2
Schlagwörter Null-Regelung, Rechnung, Beweislast, Scheinfirma, Arbeitnehmerüberlassung
Rechtsfrage: Darf das Finanzamt den Empfänger von Bauleistungen, die durch ein ausländisches Unternehmen erbracht wurden, zu Recht als Haftenden für Umsatzsteuer gemäß § 55 UStDV heranziehen, wenn der Leistungsempfänger für sich die sogenannte "Null-Regelung" gemäß § 52 Abs. 2 UStDV in Anspruch genommen hat? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 18.07.2000
Vorinstanz/AZ: 8 K 3099/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 74 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.06.2004
Erledigungs-Az: V R 61/00
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den EuGH - BFH-Beschluss vom 22.11.2001 - V R 61/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 35 30