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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-462/02 (EuGH)
§§: RL 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f
Schlagwörter Umsatzsteuer, Steuerfreiheit, Veranstaltung, Kartenspiel, EG, Mehrwertsteuer, Spielbank
Rechtsfrage: 1. Verbietet Art. 13 Teil B Buchst. f der EWGRL 388/77 einem Mitgliedstaat, die Veranstaltung eines Kartenspiels bereits dann der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, wenn die Veranstaltung eines Kartenspiels durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei ist, oder muss zusätzlich feststehen, dass die außerhalb der Spielbanken veranstalteten Kartenspiele in wesentlichen Punkten, wie z.B. bei den Spielregeln, beim Höchsteinsatz und Höchstgewinn, mit den Kartenspielen in den Spielbanken vergleichbar sind? - 2. Kann sich der Veranstalter auf die Steuerfreiheit nach Art. 13 Teil B Buchst. f EWGRL 388/77 berufen?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 06.11.2002
Vorinstanz/AZ: V R 50/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 07 72
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 17.02.2005
Erledigungs-Az: Rs C-453/02 und C-462/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 16 75