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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 9/21 (BFH) |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 3 Nr. 26 a |
Schlagwörter | Aufsichtsrat, Aufwandsentschädigung, Steuerbefreiung, Hoheitliche Tätigkeit |
Rechtsfrage: | Ist eine Aufwandsentschädigung für die Aufsichtsratstätigkeit bei einer GmbH, die zum Teil hoheitliche Aufgaben erfüllt, gemäß § 3 Nr. 26 a EStG steuerfrei? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 9167/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 05 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.05.2024 |
Erledigungs-Az: | VIII R 9/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 12 16 |