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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 697/21 (BVerfG) |
§§: | AO § 52 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, GG Art. 9 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 2, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 |
Schlagwörter | Einflussnahme, politische Willensbildung, Verein, Verfassung, Versagung, Gemeinnützigkeit, Zweck, Steuerbegünstigung, politische Partei, Vereinigungsfreiheit |
Rechtsfrage: | Gemeinnützigkeit und politische Betätigung - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 10.12.2020 |
Vorinstanz/AZ: | V R 14/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 01 17 |
Erledigungs-Vermerk: | Das BFH-Urteil vom 10.1.2019 V R 60/17, der BFH-Beschluss vom 10.12.2020 V R 14/20 und das Urteil des Hessischen FG vom 26.2.2020 4 K 179/16 sind Gegenstand der unter dem Aktenzeichen 1 BvR 697/21 geführten Verfassungsbeschwerde. |