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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-160/19 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Freistaat Bayern
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 13.12.2018 Rs T-167/13: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Urteil des Gerichts vom 13.12.2018 in der Rechtssache T-167/13, Comune di Milano/Kommission, aufzuheben; - den Beschluss der Europäischen Kommission (EU) 2015/1225 vom 19.12.2012 über die von der SEA SpA zugunsten der SEA Handling SpA vorgenommenen Kapitalerhöhungen (SA.21420 (C 14/10) (ex NN 25/10)) für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes in der Rechtssache T-167/13 R aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 13.12.2018
Vorinstanz/AZ: Rs T-167/13
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 131 S. 34
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 10.12.2020
Erledigungs-Az: Rs C-160/19 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 21 04