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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 16/95
§§: AO § 58 Nr. 5
Schlagwörter Gemeinnützigkeit, Stiftung, Unterhalt
Rechtsfrage: Fällt die Gemeinnützigkeit einer Stiftung bei Unterhaltsleistungen in Höhe von mehr als einem Viertel (bzw. Drittel) ihres Einkommens an den Stifter bzw. dessen Angehörige weg?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 12.01.1995
Vorinstanz/AZ: 7 K 1178/93
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1995 S. 650
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.01.1998
Erledigungs-Az: II R 16/95
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 07 64