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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 37/01 |
§§: | GrEStG § 5 Abs. 2 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuerbefreiung, Verschmelzung, Kapitalgesellschaft, Ausgliederung, Grundbesitz, Übergang, Gesamthand, Vorgefasster Plan |
Rechtsfrage: | Werden bei einer Umstrukturierung eines Konzerns (A-AG) zunächst Grundstücke ausgegliedert und in eine Immobilien GmbH & Co. KG (KG), deren alleinige Kommanditistin die AG und deren alleiniger Komplementär eine Tochtergesellschaft der A-AG ist, eingebracht, so wird die Steuer (zunächst) nach § 5 Abs. 2 GrEStG nicht erhoben. Ist die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 2 GrEStG zu versagen, wenn nach dem Gesamtplan später eine Verschmelzung der A-AG mit einem anderen Konzern (B-AG) erfolgt und dabei die Anteile der A-AG an der KG auf die B-AG übergehen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 25.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3080/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.12.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 37/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 13 18 |