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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 51/14 (BFH) |
§§: | KStG § 8 a Abs. 5, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, GewStG § 7 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Fremdfinanzierung, Zinsen, Gewinn, Gewerbeertrag, Personengesellschaft, Einheitliche und gesonderte Feststellung |
Rechtsfrage: | Hat eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 a Abs. 5 KStG - in der im Streitjahr geltenden Fassung des sog. Korb II Gesetzes - Auswirkungen auf den einheitlich und gesondert festzustellenden Gewinn einer Personengesellschaft und damit folgend auch auf die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewerbeertrags, oder ist diese erst im Rahmen der Einkünfteermittlung der im Inland beschränkt körperschaftsteuerpflichtigen und nicht gewerbesteuerpflichtigen Mitunternehmerkapitalgesellschaft zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.08.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 3221/10 G, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 04 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.06.2016 |
Erledigungs-Az: | I R 51/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 19 67 |