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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 4/15 (BFH)
§§: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10, Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a UAbs. 3
Schlagwörter Personenbeförderung, Ermäßigter Steuersatz, Tarif, Entgelt
Rechtsfrage: Unterliegen mit Taxen eines fremden Unternehmens auf eigene Rechnung und im eigenen Namen erbrachte Personenbeförderungsleistungen (Fahrten zu Kliniken) dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG, wenn als Entgelt eine nicht von der zuständigen Behörde genehmigte abweichende Sonder-Vergütungsvereinbarung (niedrigerer Betrag) getroffen wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 17.06.2014
Vorinstanz/AZ: 15 K 3100/09 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1623
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 23 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.09.2015
Erledigungs-Az: V R 4/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 30 17