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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 60/14 (BFH) |
§§: | EStG § 9 b Abs. 1 Satz 1, AO § 42 |
Schlagwörter | Vorsteuer, Rechnung, Missbrauch, Insolvenz, Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Begehren auf Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen als Werbungskosten: Ist § 9 b Abs. 1 Satz 1 EStG anwendbar, wenn die umsatzsteuerlichen Tatbestände für den vollen Vorsteuerabzug erfüllt sind, dieser jedoch nur deswegen nach § 42 AO verweigert wird, weil der Rechnungsaussteller die Rechnung in Zeiten ausgestellt hat, in denen er in Vermögensverfall geraten ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 20.02.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 475/11 E, F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 373 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 04 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.04.2016 |
Erledigungs-Az: | VIII R 60/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 18 94 |