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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 16/09 (BFH) |
§§: | EStG § 33, EStG § 33 a Abs. 1 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Möbel, Gegenwert, Attest, Unterhalt, Ausland, Nachweis |
Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen können Aufwendungen für die Anschaffung neuer Möbel zur Reduzierung von Asthmabeschwerden als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden? - Welche Anforderungen sind an den Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit (Glaubwürdigkeit der amtlichen Unterhaltsbescheinigung) von im Ausland lebenden Eltern zu stellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 23.10.2007 |
Vorinstanz/AZ: | VI 120/2006 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 16 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.11.2010 |
Erledigungs-Az: | VI R 16/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 01 53 |