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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1503/02 (BVerfG)
§§: FGO § 78 Abs. 1
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Akteneinsicht, Prozessbevollmächtigter, Aktenüberlassung
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Überlassung der Akten an Prozessbevollmächtigten nur in Ausnahmefällen.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 11.06.2002
Vorinstanz/AZ: V B 5/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 98 12
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 08.10.2002
Erledigungs-Az: 1 BvR 1503/02
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen