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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 42/03
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 33 c, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Kinderbetreuungskosten, Berufliche Veranlassung, Werbungskosten, Lebensführung, Aufteilung
Rechtsfrage: Aufwendungen für die Betreuung von drei minderjährigen Kinder der als Polizeibeamte im Schichtdienst tätigen Eltern beruflich bedingte Werbungskosten der "Erwerbsgemeinschaft Ehe", weil die Betreuung der Kinder unerlässliche Voraussetzung für die Berufstätigkeit/Einkünfteerzielung beider Elternteile ist? Widerspricht die vom BFH entwickelte Rechtsprechung, die alle Kinderbetreuungskosten dem Bereich der Lebensführung des § 12 EStG zuweist, dem Veranlassungsprinzip und damit dem verfassungsmäßigen Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.04.2003
Vorinstanz/AZ: 10 K 338/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1231
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 30 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.04.2007
Erledigungs-Az: VI R 42/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 20 14