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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 29/19 (BFH)
§§: EStG § 35 a Abs. 3 Satz 1, EStG § 35 a Abs. 4 Satz 1
Schlagwörter Handwerkerleistung, Haushalt, Wohngebäude, Dachgeschoss, Ingenieur
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen für eine statische Berechnung hinsichtlich des Ersatzes von Holzpfosten durch Stahlstützen beim Dach eines selbstgenutzten Wohnhauses durch einen Statiker eines Bauingenieurbüros als nach § 35 a Abs. 3 Satz 1 EStG begünstigte Handwerkerleistung, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wurde (§ 35 a Abs. 4 Satz 1 EStG), zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 04.07.2019
Vorinstanz/AZ: 1 K 1384/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 16 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.11.2021
Erledigungs-Az: VI R 29/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 02 83