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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 37/09 (BFH) |
§§: | MinöStG § 25 a, AO § 171 Abs. 3 a, AO § 89 |
Schlagwörter | Mineralölsteuer, Vergütung, Erstattung, Verjährung, Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung, Wiedereinsetzung |
Rechtsfrage: | Wird mit der Einreichung des Antrags auf vollständige Vergütung der Mineralölsteuer nach § 25 Abs. 1 MinöStG konkludent die Vergütung nach § 25 a MinöStG mit beantragt? - Entsteht der Vergütungsanspruch nach § 25 a MinöStG erst mit der Antragstellung, mit der Folge, dass die Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Kalenderjahres der wirksamen Antragstellung zu laufen beginnt? - Hindert der Einspruch gegen die Ablehnung der Vergütung nach § 25 Abs. 1 MinöStG den Ablauf der Festsetzungsfrist für den gesamten Vergütungsanspruch hinsichtlich der MinÖSt? - Wäre wegen Festsetzungsverjährung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, da die Behörde schuldhaft gehandelt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.06.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 178/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 24 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.06.2010 |
Erledigungs-Az: | VII R 37/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 32 69 |