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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-415/02 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 69/335/EWG Art. 11 |
Schlagwörter | EG, Gesellschaftsteuer, Inhaberpapier, Belgien, Kapitalverkehrsteuer, Wertpapier, Gesellschaftsteuer, Kapitalerhöhung, Publikumsfonds |
Rechtsfrage: | Hat das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 11 Richtlinie 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital verstoßen, dass es die in Belgien erfolgte Zeichnung von Wertpapieren, die bei der Gründung einer Gesellschaft oder eines Anlagefonds oder infolge einer Kapitalerhöhung oder bei der Auflage einer Anleihe neu ausgegeben werden, der "Steuer auf Börsengeschäfte" unterwirft, die physische Aushändigung von Inhaberpapieren belgischer oder ausländischer Publikumfonds, die bei der Gründung einer Gesellschaft oder eines Anlagefonds oder infolge einer Kapitalerhöhung oder bei der Auflage einer Anleihe neu ausgegeben werden, der "Steuer auf Börsengeschäfte" oder der "Steuer auf die Lieferung von Inhaberpapieren" unterwirft? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Königreich Belgien |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 2003 Nr. C 19 S. 16 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 15.07.2004 |
Erledigungs-Az: | Rs C-415/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 28 58 |