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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 54/17 (BFH) |
§§: | AO § 166, AO § 191, AO § 69 Satz 1, AO § 34, InsO § 178 |
Schlagwörter | Haftung, Geschäftsführer, Insolvenzforderung, Feststellung, Einspruch |
Rechtsfrage: | Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers: Gilt der Einwendungsausschluss des § 166 AO auch dann, wenn der Geschäftsführer einer GmbH keinen Widerspruch gegen eine Anmeldung einer Insolvenzforderung zur Tabelle eingelegt hat, aber vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Einspruch gegen die Steuerfestsetzungen, für die er in Haftung genommen wird, erhoben hatte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 25.10.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2269/15 H |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 05 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.09.2018 |
Erledigungs-Az: | XI R 54/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 19 28 |