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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 55/08 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2, EStG § 10 c Abs. 3 Nr. 2
Schlagwörter Vorwegabzug, Kürzung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Pensionszusage
Rechtsfrage: 1. Kürzung des Vorwegabzugs - Begriff "eigene Beitragsleistung" i.S. des § 10 c Abs. 3 Nr. 2 EStG und deren Ermittlung bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern: Steht dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH der ungekürzte Sonderausgaben-Vorwegabzug zu, weil grundsätzlich allen anderen Gesellschafter-Geschäftsführern bei gleicher Beteiligungsquote gleich hohe Pensionen zugesagt wurden oder hat er seine Ansprüche auf Altersversorgung nicht durch ausschließlich eigene Beitragsleistungen erworben? - 2. Ist im Streitjahr 2004 der ungekürzte Vorwegabzug in jedem Fall zu gewähren, wenn der Kläger über die Vollendung seines 65. Lebensjahres hinaus weiterhin für die GmbH tätig war und keine Zuführungen zur Pensionsrückstellung mehr erfolgten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.10.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 2750/06 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 14 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.06.2009
Erledigungs-Az: X R 55/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 40 82