
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 45/18 (BFH) |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 2 a Satz 1, GrEStG § 6 Abs. 4 Satz 1, GrEStG § 3 Nr. 2 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Gesonderte Feststellung, Gesellschafterwechsel |
Rechtsfrage: | Änderung des Gesellschafterbestands einer Grundbesitz haltenden Personengesellschaft - grunderwerbsteuerrechtliche Bewertung der (voll entgeltlichen) Ausübung eines dinglichen Vorkaufrechts aufgrund Vermächtnisses: - 1. Wurde durch die Ausübung des im Erbvertrag eingeräumten Rechts auf Übernahme der Beteiligung an der GbR in Höhe des Verkehrswerts des Grundbesitzes der Tatbestand des § 1 Abs. 2 a Satz 1 GrEStG verwirklicht? - 2. Kaufrechtsvermächtnis zum Verkehrswert des Grundstücks: Erfüllt das eingeräumte Übernahmerecht für ein Grundstück gegen Zahlung eines Geldbetrags in Höhe des Verkehrswerts die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG? - 3. Wie sind Inhalt und Umfang des Begriffs "von Todes wegen" im Grunderwerbsteuerrecht auf der Ebene der Steuerbefreiung generell zu bestimmen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 09.05.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2303/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 07 06 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |