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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 74/04 | 
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b | 
| Schlagwörter | Berufsausbildung, Übergangszeit, Vollzeiterwerbstätigkeit, Kindergeld | 
| Rechtsfrage: | Ist ein volljähriges Kind (ohne berufsqualifizierende Ausbildung) in einem Übergangszeitraum von höchstens vier Monaten zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn eines Studiums auch dann nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG zu berücksichtigen, wenn es in dieser Zeit einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Nürnberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 02.12.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | VI 266/2003 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 13 59 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision | 
