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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 38/08 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 20 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Vereinnahmte Entgelte, Buchführung, Antrag |
Rechtsfrage: | Kann der Klägerin, einem nicht buchführungspflichtigen Vermietungsunternehmen, auf ihren Antrag eine Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten entsprechend der vorgenannten Vorschrift gestattet werden, obwohl eine Befreiung der Buchführungspflicht nach § 148 AO mangels entsprechender gesetzlicher Verpflichtung nicht in Betracht kommt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 26.08.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 4430/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 07 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.02.2010 |
Erledigungs-Az: | V R 38/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 15 98 |