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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 49/96
§§: AO 1977 § 109 Abs. 1, AO 1977 § 149 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Steuererklärung, Fristverlängerung
Rechtsfrage: Ist die Ablehnung eines Antrags auf weitere Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen ermessensfehlerhaft, wenn dem Steuerpflichtigen hinreichend Zeit zur Verfügung stand, die Steuererklärungen innerhalb der gewährten Abgabefrist zu erstellen bzw. erstellen zu lassen?
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 03.11.1995
Vorinstanz/AZ: 11 K 2899/94 G, U, E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 413
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.06.2000
Erledigungs-Az: X B 49/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet