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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 17/13 (BFH)
§§: EStG § 64, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 67
Schlagwörter Kindergeld, Eltern, Anwendungsvorschrift
Rechtsfrage: Ergibt sich sowohl aus Art. 67, 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) Nr. 987/2009 als auch aus der ständigen Rechtsprechung des EuGH, dass die nationale Konkurrenzvorschrift des § 64 EStG im Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 883/2004 auch dann anzuwenden ist, wenn nicht alle beteiligten Elternteile gemäß Art. 11 der VO (EG) Nr. 883/2004 den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 13.03.2013
Vorinstanz/AZ: 15 K 4316/12 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 15 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.02.2016
Erledigungs-Az: III R 17/13
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH durch BFH-Beschluss vom 8.5.2014 III R 17/13 = SIS 14 20 92 - Das Verfahren III R 17/13 ist durch Beschluss vom 8.5.2014 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-378/14 ausgesetzt.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 11 20