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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 57/98
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 6 Abs. 3, UmwG § 202 Abs. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Grundbesitz, Gesellschaft, Formwechselnde Umwandlung, Gesamthand, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Unterliegt nach formwechselnder Umwandlung einer Grundbesitz haltenden GmbH in eine GbR die nachfolgende Einbringung des Grundstücks von der GbR auf eine beteiligungsidentische GmbH & Co. KG der Grunderwerbsteuer oder fällt der Vorgang unter die Befreiungsvorschrift des § 6 Abs. 3 GrEStG (Übergang eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine Gesamthand)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 01.10.1998
Vorinstanz/AZ: II 334/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.04.2001
Erledigungs-Az: II R 57/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 09 57