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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 24/20 (BFH) |
| §§: | AO § 30, AO § 180 Abs. 2, BGB § 1004, EStG § 7 h, EStG § 7 i |
| Schlagwörter | Steuergeheimnis, Außenprüfung, Feststellung, Grundstück, Sanierung |
| Rechtsfrage: | Welche Daten dürfen im Rahmen einer Außenprüfung in Bezug auf §§ 7 h und 7 i EStG ermittelt und offengelegt werden? Ist die Ermittlung, Offenbarung und Verteilung des (Roh-)Gewinns und der Vertriebskosten und die daraus resultierende Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zur Durchführung eines Besteuerungsverfahrens (hier: zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA) verhältnismäßig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 08.05.2019 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 3176/16 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 17.10.2023 |
| Erledigungs-Az: | VII R 24/20 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 09 42 |