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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 940/01 (BVerfG)
§§: EStG § 33 a Abs. 1 a, EStG § 33 c, EStG § 53
Schlagwörter Kinderbetreuung, Verfassungsbeschwerde, Rückwirkung, Besucherfreibetrag
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Keine rückwirkenden Folgerungen aus dem BVerfG-Beschluss vom 10.11.1998 2 BvR 1057/91 (BStBl II 1999, 182) hinsichtlich eines Kinderbetreuungs- und Erziehungsbedarfs; Verfassungsmäßigkeit des sog. Besucherfreibetrages?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 22.02.2001
Vorinstanz/AZ: VI R 115/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 72 10
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 06.10.2003
Erledigungs-Az: 2 BvR 940/01
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen