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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-655/19 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 2, RL 2006/112/EG Art. 9
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Grundstück, Zwangsvollstreckung, Darlehen, Unternehmer, Steuerpflichtiger
Rechtsfrage: 1. Steht Art. 2 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der Einstufung des Umsatzes, mit dem ein Steuerpflichtiger, der - als Gläubiger - den Zuschlag für die Immobilie in einem Zwangsvollstreckungsverfahren erhält und diese nach einer gewissen Zeit verkauft, um den als Darlehen gewährten Betrag beizutreiben, als wirtschaftliche Tätigkeit in Form der Nutzung von körperlichen oder nicht körperlichen Gegenständen zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen entgegen? - 2. Kann die Person, die ein solches Rechtsgeschäft vorgenommen hat, als Steuerpflichtiger im Sinne von Art. 9 der Richtlinie 2006/112/EG angesehen werden?
Vorinstanz: Curtea de Apel Alba Iulia (Rumänien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 19 S. 8
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 20.01.2021
Erledigungs-Az: Rs C-655/19
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 01 40