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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 41/18 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 22 Nr. 5 Satz 1 |
Schlagwörter | Lebensversicherung, Direktversicherung, Zinsen |
Rechtsfrage: | Liegt eine gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG zu versteuernde Direktversicherung - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - nur deshalb nicht vor, weil der Vertragsabschluss der Lebensversicherung im Zuge der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgte? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 16.03.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2049/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 21 96 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen X R 44/18 |