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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 1/08 (BFH) |
§§: | EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3, AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 28 Abs. 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausländer, Duldung, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthalt |
Rechtsfrage: | Kindergeld für zuerst nur geduldete jugoslawische Staatsangehörige, der nach mehrmals verlängerter Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG wegen einer aufgrund des Ausländerrechts (nicht des Asylverfahrensrechts) ergangenen Ausweisungsverfügung keine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 Abs. 1 Ziff. 3 AufenthG erteilt wurde? Kann ein evt. Anspruch auf Erteilung einer anderen Art der Aufenthaltserlaubnis einen Kindergeldanspruch begründen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 09.11.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 18 K 1580/06 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 22 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.04.2010 |
Erledigungs-Az: | III R 1/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 18 84 |