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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 5/13 (BFH)
§§: EStG § 33, ZPO § 522 Abs. 2
Schlagwörter Prozesskosten, Zivilprozess, Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Aufteilung
Rechtsfrage: Sind im Zusammenhang mit einem Berufungsverfahren bzw. Nebenklageverfahren angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten - anteilig (bis zum Zeitpunkt des Hinweisbeschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO) - als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 10.09.2012
Vorinstanz/AZ: 6 K 3622/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 20 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.04.2016
Erledigungs-Az: VI R 5/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren VI R 5/13 ist durch Beschluss vom 29.4.2014 bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren GrS 1/13 ausgesetzt. -- Das Verfahren VI R 5/13 wurde mit Beschluss vom 15.9.2015 wieder aufgenommen. -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 11 36