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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 82/99
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Schätzung, Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Stellen aufgrund einer Außenprüfung wegen nicht ordnungsmäßiger Buchführung erhobene Sicherheitszuschläge zu den Betriebseinnahmen einer GmbH verdeckte Gewinnausschüttungen dar, auch wenn nicht feststeht, an wen die hinzugeschätzten Beträge geflossen sind? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 18.08.1999
Vorinstanz/AZ: 13 K 1553/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.08.2000
Erledigungs-Az: I R 82/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet