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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 17/13 (BFH)
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 4, UStG § 3 Abs. 6, UStG § 3 Abs. 8, UStG § 13 Abs. 2, ZK Art. 201 Abs. 3 Satz 1, ZK Art. 5 Abs. 4, BGB § 305 c Abs. 1
Schlagwörter Einfuhr, Ort der Lieferung, Steuerschuldner, Vertretung, Wirksamkeit
Rechtsfrage: Übertragung der Steuerschuldnerschaft für Einfuhren aus der Schweiz auf den Empfänger: Kann die Steuerschuldnerschaft durch eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel, wonach die Kunden den Lieferer bzw. dessen Dienstleister zur Abgabe der Zollanmeldung bevollmächtigen, auf die Privatkunden verlagert werden? Ist eine derartige Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kunden überraschend und aus diesem Grund zivilrechtlich nicht wirksam in die Verträge einbezogen worden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 20.02.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 3346/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 1437
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 21 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.06.2015
Erledigungs-Az: XI R 17/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 21 31