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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-160/19 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Freistaat Bayern |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 13.12.2018 Rs T-167/13: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Urteil des Gerichts vom 13.12.2018 in der Rechtssache T-167/13, Comune di Milano/Kommission, aufzuheben; - den Beschluss der Europäischen Kommission (EU) 2015/1225 vom 19.12.2012 über die von der SEA SpA zugunsten der SEA Handling SpA vorgenommenen Kapitalerhöhungen (SA.21420 (C 14/10) (ex NN 25/10)) für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes in der Rechtssache T-167/13 R aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2018 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-167/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2019 Nr. C 131 S. 34 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 10.12.2020 |
Erledigungs-Az: | Rs C-160/19 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 21 04 |