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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 75/05 |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3, KStG § 54 Abs. 10 a, KStG § 44, AO 1977 § 171 Abs. 10 |
Schlagwörter | Steuerbescheinigung, Anrechnung, Körperschaftsteuer, Kapitaleinnahmen |
Rechtsfrage: | Höhe der anzusetzenden Kapitaleinnahmen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG und Höhe der Anrechnung von Körperschaftsteuer nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG bei Ausstellung einer unrichtigen Steuerbescheinigung gemäß § 44 KStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 27.06.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 5822/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 459 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 10 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.01.2007 |
Erledigungs-Az: | I R 75/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 24 15 |