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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 43/11 (BFH) | 
| §§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa, EStG § 3 Nr. 3 | 
| Schlagwörter | Pensionskasse, Schweiz, Hinterbliebenenrente, Leibrente, Altersvorsorge, Todesfall | 
| Rechtsfrage: | Ist die Auszahlung des Todesfallkapitals einer Schweizer Versorgungseinrichtung an das Kind eines verstorbenen Arbeitnehmers als andere Leistung aus einer gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu versteuern oder liegt keine öffentlich-rechtliche Zahlung, sondern eine nicht steuerpflichtige überobligatorische (freiwillige) Leistung vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 31.08.2011 | 
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 1502/09 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 37 67 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 01.10.2015 | 
| Erledigungs-Az: | X R 43/11 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren X R 43/11 ruht gemäß Beschluss vom 4.12.2013 bis zur Entscheidung in den Revisionsverfahren VIII R 38/10 und VIII R 39/10. -- Nach Entscheidung des BFH durch Urteile vom 26.11.2014 VIII R 38/10 = SIS 15 12 96 und VIII R 39/10 = SIS 15 12 97 wird das Verfahren X R 43/11 fortgeführt. | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 28 82 | 
