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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 50/12 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 9, AO § 162
Schlagwörter Pensionszusage, Fremdvergleich, Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten, Schätzung, Einnahmeüberschussrechnung, Vermietung und Verpachtung, Werbungskosten
Rechtsfrage: 1. Hält die der Ehefrau des Klägers im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses gewährte Pensionszusage einem Fremdvergleich stand (Streitjahr 2005)? - 2. Ist die durch das Finanzamt vorgenommene Erhöhung erklärter Honorareinnahmen der selbständig tätigen Klägerin infolge einer nicht vorgelegten Einnahmenüberschussrechnung sowie erklärter Einkünfte der Kläger aus Vermietung und Verpachtung aufgrund nicht belegter Werbungskosten rechtmäßig (Streitjahr 2005)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 22.08.2011
Vorinstanz/AZ: 5 K 1639/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 01 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.04.2015
Erledigungs-Az: VIII R 50/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet