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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-429/07 (EuG)
§§: EG Art. 87 Abs. 3 Buchst. a
Schlagwörter EG, EU, Subventionskontrolle, Portugal, staatliche Beihilfe, chemische Erzeugnisse
Rechtsfrage: Ist die Entscheidung C (2007) 3202 final der Kommission vom 10.7.2007 nichtig, mit der die Kommission die von den portugiesischen Behörden angemeldete staatliche Beihilfe zugunsten von Artensa (Artensus) für den Bau eines neuen Werks zur Herstellung von chemischen Erzeugnissen nach Art. 87 Abs. 3 Buchst. a EG für mit dem gemeinsamen Markt vereinbar erklärte?
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2008 Nr. C 37 S. 24
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache