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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 45/18 (BFH) |
§§: | EStG § 7 g Abs. 3 |
Schlagwörter | Investitionsabzugsbetrag, Rückgängigmachung, Änderung, Fehlerberichtigung |
Rechtsfrage: | Schließt eine Änderung nach § 7 g Abs. 3 EStG eine Korrektur von Fehlern ein, die im Zusammenhang mit der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags unterlaufen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 13.11.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 1325/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 01 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.03.2021 |
Erledigungs-Az: | VIII R 45/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 08 93 |