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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 37/19 (BFH) |
§§: | EStG § 10 b Abs. 1, AO § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14, AO § 55, AO § 58 |
Schlagwörter | Spende, Zuwendung, Gemeinnützige Zwecke, Tierschutz, Verein |
Rechtsfrage: | Ist eine gewidmete Spende an einen gemeinnützigen Tierschutzverein gemäß § 10 b Abs. 1 EStG abzugsfähig, wenn die Zuwendung zwar im Einklang mit den steuerbegünstigten Satzungszwecken der gemeinnützigen Empfängerkörperschaft steht, jedoch zur Rettung eines einzelnen ganz konkreten hilfsbedürftigen Tieres für dessen Unterbringung in einer Tierpension bestimmt war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 11.12.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1568/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 13 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.03.2021 |
Erledigungs-Az: | X R 37/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 14 68 |