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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 2194/99 (BVerfG)
§§: GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1 und 2, BVerfG § 31, EStG § 32 a
Schlagwörter Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Halbteilungsgrundsatz, Tarif
Rechtsfrage: Ist dem Grundgesetz kein Gebot zu entnehmen, die Steuern auf das Einkommen und den Gewerbeertrag auf höchstens 50 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder des zu versteuernden Einkommens zu begrenzen? Ist für den Bereich der Einkommen- und Gewerbeertragsteuer eine Bindung an den zur Vermögensteuer ergangenen Beschluss des BVerfG (BVerfGE 93 S. 121) nicht geboten?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 11.08.1999
Vorinstanz/AZ: XI R 77/97
Vorinstanz/Fundstelle: BStBl 1999 II S. 771
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 99 21 01
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 18.01.2006
Erledigungs-Az: 2 BvR 2194/99
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 16 42