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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 30/13 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3, EStG § 12 Nr. 3, EStG § 52 a Abs. 8 Satz 2
Schlagwörter Einkünfte aus Kapitalvermögen, Erstattungszinsen, Steuerbarkeit, Anwendungsvorschrift, Rückwirkung, Verfassung
Rechtsfrage: Verstößt die mit dem JStG 2010 rückwirkend angeordnete Besteuerung von Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG im Streitjahr 2004 gegen Verfassungsrecht? Erfasst die Gesetzesänderung auch Erstattungszinsen auf Steuern, die § 12 Nr. 3 EStG dem nichtsteuerbaren Bereich zuordnet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 22.03.2013
Vorinstanz/AZ: 6 K 69/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 19 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.04.2015
Erledigungs-Az: VIII R 30/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 30 47