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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 6/98 |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 J: 1993, GG Art. 3 Abs. 1, AO 1977 § 30a |
Schlagwörter | Verfassungsmäßigkeit, Zinsabschlag, Kapitalvermögen |
Rechtsfrage: | Verstößt die Besteuerung der im Veranlagungszeitraum 1993 erzielten Kapitaleinkünfte i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG 1993 gegen das GG? Hat der Gesetzgeber des Zinsabschlagsgesetzes den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Urteil des BVerfG vom 27.6.1991 2 BvR 1493/89 (BStBl II 1991, 654) in hinlänglicher Weise Rechnung getragen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 23.12.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 129/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.12.1998 |
Erledigungs-Az: | VIII R 6/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 05 10 |