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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-639/13 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 96, Richtlinie 2006/112/EG Art. 97, Richtlinie 2006/112/EG Art. 98, Richtlinie 2006/112/EG Anhang III
Schlagwörter EG, EU, Polen, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, ermäßigter Steuersatz, Bandschutz
Rechtsfrage: Hat die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 bis 98 der RL 2006/112/EG i.V. mit Anhang III dieser RL verstoßen, dass sie auf die in Anhang Nr. 3 des Gesetzes vom 11.3.2004 über die Steuer auf Gegenstände und Dienstleistungen aufgeführten Gegenstände, die dem Brandschutz dienen, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz angewandt hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Republik Polen
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 45 S. 23
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 18.12.2014
Erledigungs-Az: Rs C-639/13