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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 86/13 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 52 Abs. 12 Satz 9
Schlagwörter Arbeitszimmer, Höchstbetrag, Objekt, Nutzung, Lebensgefährte, Aufteilungsmaßstab
Rechtsfrage: In welcher Höhe sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei (zeitanteiliger) gemeinsamer Nutzung durch Lebensgefährten im in hälftigem Miteigentum stehenden Haus abzugsfähig? - Ist der Höchstbetrag gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 EStG personen- oder objektbezogen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.03.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 406/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 09 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.2016
Erledigungs-Az: VI R 86/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 28 16