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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 48/14 (BFH) | 
| §§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 | 
| Schlagwörter | Ausgleichszahlung, Verzicht, Versorgungsausgleich, Sonstige Einkünfte, Ehescheidung | 
| Rechtsfrage: | Inwieweit stellen Ausgleichszahlungen des geschiedenen Ehegatten für den Verzicht des anderen Ehegatten auf einen Versorgungsausgleichsanspruch steuerbare Einkünfte dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 08.07.2014 | 
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 1432/11 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 1678 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 25 87 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 23.11.2016 | 
| Erledigungs-Az: | X R 48/14 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 04 03 | 
