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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 39/03 |
§§: | EStG § 33 a Abs. 1, AO 1977 § 90 Abs. 2 |
Schlagwörter | Unterhalt, Nachweis, Familienheimfahrt, Beweis |
Rechtsfrage: | Unterhalt an die im Kosovo lebende Mutter und erwachsenen Kinder: Ist die BFH-Rechtsprechung zur Beweiserleichterung bei Mitnahme von Nettomonatslöhnen anlässlich Familienheimfahrten (s.a. BMF-Schreiben im BStBl I 1997, 826 = SIS 97 20 06, EStH 2002 Anhang 3 I, Tz. 4) auch dann anzuwenden, wenn sich beide Eheleute im Inland aufhalten und somit ein "Ort des Hausstands des Ehegatten" im Ausland nicht existiert? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 14.11.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 2473/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 39 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.05.2004 |
Erledigungs-Az: | III R 39/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 39 17 |