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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 34/02
§§: BerlinFG § 17 Abs. 2, AO 1977 § 42
Schlagwörter Berlin-Darlehen, Fondsgesellschaft, Treuhänder, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Steuerermäßigung gemäß § 17 Abs. 2 BerlinFG für die Hingabe von Darlehen bei einem "Kombi-Fonds-Modell". Wirksame Verpflichtung des Fonds aus den Darlehensverträgen (Vertragsabschluss im Namen des Fonds oder als Treuhänder; Vertretungsmacht; Haftungsbeschränkung)? Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO 1977? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 24.03.2000
Vorinstanz/AZ: 3 K 3010/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 16 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.11.2003
Erledigungs-Az: X R 34/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 17 49