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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 62/12 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, AO § 12 Satz 2 Nr. 8 |
Schlagwörter | Kindergeld, Eigene Einkünfte, Einsatzwechseltätigkeit, Dienstreise, Regelmäßige Arbeitsstätte, Betriebsstätte, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte |
Rechtsfrage: | Sind im Rahmen einer befristeten sog. Qualifizierungs-ABM durchgeführte Fahrten zur Tätigkeitsstätte (Betriebsstätte des Arbeitgebers?) nach Dienstreisegrundsätzen oder als Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bei der Ermittlung der Einkünfte eines Kindes zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.05.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 316/06 (Kg) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 06 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.07.2013 |
Erledigungs-Az: | VI R 62/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 00 15 |