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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 40/10 (BFH)
§§: UmwStG 1995 § 18 Abs. 4, EStG § 16, EStG § 24 Nr. 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Gewerbesteuerpflicht, Umwandlung, Verschmelzung, Wahlrecht, Zufluss
Rechtsfrage: Gewerbesteuerpflicht eines Veräußerungsgewinns nach einer Vermögensverschmelzung: Unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung eines Einzelunternehmens, das durch die kurzfristig zuvor vorgenommene Umwandlung einer Kapitalgesellschaft entstanden war, auch dann gemäß § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 der Gewerbesteuer, wenn der Veräußerungserlös in Form wiederkehrender Bezüge gezahlt wird und der Veräußerer einkommensteuerrechtlich die Zuflussbesteuerung wählt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 15.12.2009
Vorinstanz/AZ: 12 K 4435/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 07 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.07.2013
Erledigungs-Az: X R 40/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 24 83