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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 55/11 (BFH)
§§: EStG § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, EStG § 3 Nr. 33, EStG § 40 Abs. 2 Satz 2, EStG § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
Schlagwörter Arbeitslohn, Pauschalierung, Lohnsteuer, Steuerfreiheit, Barlohnumwandlung, Zusatzleistung, Internet, Kinderbetreuung, Fahrtkostenzuschuss, Nachweis, Verwendung
Rechtsfrage: Wie ist das Tatbestandsmerkmal "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" bei arbeitsvertraglich vereinbarten Zusatzleistungen (hier: Internetpauschale, Kindergartenzuschuss, Fahrtkostenzuschuss) auszulegen? Erholungsbeihilfe: Welche Anforderungen sind an den Verwendungsnachweis (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG) zu stellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.06.2011
Vorinstanz/AZ: 11 K 81/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 213
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 31 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.09.2012
Erledigungs-Az: VI R 55/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 31 03