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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 20/12 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 16
Schlagwörter Pflegedienst, Sonstige Leistung, Steuerfreier Umsatz, Vermittlungsleistung
Rechtsfrage: Erbrachte die Klägerin mit ihrer Zeitarbeitsfirma, in der sie ausschließlich Pflegekräfte an Einrichtungen vermittelte, die ihrerseits als anerkannte Betriebe der Sozialfürsorge von der Umsatzsteuer befreit waren, umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 4 Nr. 16 UStG 2005? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 24.11.2011
Vorinstanz/AZ: 6 K 233/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 05 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.07.2015
Erledigungs-Az: V R 20/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 21.8.2013 V R 20/12 (= SIS 13 30 67) - Das Verfahren V R 20/12 ist gemäß Vorlagebeschluss vom 21.8.2013 bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt (EuGH-Az: Rs C-594/13). -- Der EuGH hat durch Urteil vom 12.3.2015 entschieden. Das Revisionsverfahren wurde wieder aufgenommen. -- Revision unbegründet